Schwefelwasserstoffbildung führt in vielen Bereichen zu erheblichen Problemen durch

- Geruchsbelästigung

- Korrosion an Abwasserkanälen

- Schäden an Biogasmotoren

Durch geziehlte Beseitigung des Schwefelwasserstoffes können diese Probleme effektiv beseitigt werden.

Sie können auf diesen Seiten Lösungen für die meisten Problemstellen im Bereich Abwasser und Biogasgewinnung finden.

Giftwirkung

Der Schwefelwasserstoff bildet bei Kontakt mit Schleimhäuten und Gewebeflüssigkeit im Auge, der Nase, des Rachens und in der Lunge Alkalisulfide, die eine sehr starke Reizwirkung verursachen.

Die eigentliche Giftwirkung beruht auf einer Zerstörung des roten Blutfarbstoffes Hämoglobin und damit einer Lähmung der intrazellulären Atmung. Der Mechanismus ist bis heute unklar, es wird vermutet, dass allgemein schwermetallhaltige, sauerstoffübertragende Enzyme inaktiviert werden. Der kleinere, nichtoxidierte Teil des Schwefelwasserstoffs kann Schäden im zentralen und evtl. auch peripheren Nervensystem hervorrufen.

Auf den Menschen ergeben sich folgende Wirkungen:

ab 20 ppm: Hornhautschäden bei längerer Einwirkung

100 ppm: Reizung der Schleimhäute an Auge und Atemwege, Speichelfluss, Hustenreiz

> 200 ppm: Kopfschmerz, Atembeschwerden

> 250 ppm: Betäubung der Geruchsrezeptoren

> 300 ppm: Brechreiz

500 ppm: Kraftlosigkeit, Benommenheit, Schwindel

> 500 ppm: Krämpfe, Bewusstlosigkeit

Langzeit-Einwirkung unter niedrigen Dosen kann zu Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Kopfschmerzen, Gereiztheit, Gedächtnisschwäche und Konzentrationsschwäche führen.

Auf den Menschen ergeben sich konzentrationsabhängig Vergiftungserscheinungen:

< 100 ppm: nach mehreren Stunden

> 100 ppm: < 1 h

~ 500 ppm: lebensgefährlich in 30 min

~1000 ppm: lebensgefährlich in wenigen Minuten

~5000 ppm: tödlich in wenigen Sekunden

Das bedeutet, dass H2S-Konzentrationen von 0,1 % nach wenigen Minuten und solche von 0,5 % nach wenigen Sekunden tödlich wirken! Bewusstseinsverlust tritt bei solchen Konzentrationen schon innerhalb eines oder mehrerer Atemzüge ein.

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